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Deine Zahnfee - von Eltern für Eltern
Für die Gesundheit deines Kindes

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Die Kinder-Zahnzusatzversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung für Eltern dar, die hohe Ausgaben für Zahnspangen und kieferorthopädische Maßnahmen vermeiden möchten. Neben den vorhersehbaren Kosten profitieren sowohl Sie als auch Ihr Kind von speziellen Leistungen für die Zahngesundheitsvorsorge.

Die regelmäßige Prophylaxe wird abgedeckt, Sie haben die Möglichkeit, aus hochwertigen Materialien zu wählen, und Ihr Kind erfährt eine erweiterte Auswahl und mehr Komfort während der kieferorthopädischen Behandlung.

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Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland trägt eine Zahnspange. Der Bereich der Kieferorthopädie ist somit besonders relevant für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder. Die entstehenden Kosten für eine Zahnspange können erheblich sein und oft mehrere Tausend Euro betragen. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder lassen sich diese Kosten gut kalkulieren, da lediglich der monatliche Versicherungsbeitrag zu zahlen ist.

Die Zahnzusatzversicherung gewährleistet dabei die bestmögliche Behandlung der Kinder, und es ergeben sich folgende Vorteile:

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Welche Leistungen fallen unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Aufgabe, die Regelversorgung sicherzustellen und somit die medizinisch erforderlichen Leistungen zu gewährleisten. Zusätzliche Leistungen, die über das Notwendige hinausgehen, müssen von den Patienten selbst finanziert werden. Besonders bedeutsam ist, dass kieferorthopädische Maßnahmen, die oft erhebliche Kosten verursachen können, teilweise nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Nur bei Kindern, die in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 eingestuft werden (ausgeprägte bis
extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen), ist eine Kostenbeteiligung möglich. Im Anschluss finden Sie eine Zusammenstellung darüber, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse in verschiedenen Bereichen erstattet werden und welche nicht.

Die Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden, umfassen:

  • IP1: Erstellung des Mundhygienestatus einmal im Kalenderjahr
  • IP2: Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit einmal im Kalenderjahr
  • IP4: Fluoridierung der Zähne
  • IP5: Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähne Die Erstattung der Individualprophylaxe erfolgt zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt jedoch keine Leistungen in folgenden Fällen:

  • Maßnahmen, die aus medizinischer Sicht bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein können, wie etwa während des Zahnwechsels, bei schlechter Mundhygiene oder schädlichen Essgewohnheiten.
  • Kontrollen, die lediglich einmal jährlich durchgeführt werden, sind in solchen Fällen nicht ausreichend.
  • Spezifische Maßnahmen wie die Herstellung und Anwendung einer Schiene als Fluoridträger, Versiegelung zusätzlicher Zähne wie Schneide- oder Eckzähne, oder das Auftragen von antibakteriellen Wirkstoffen auf das Zahnfleisch können während der individuellen Behandlung eines Kindes ebenfalls von Bedeutung sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die folgenden Leistungen ab:

  • Bis zu 3 Untersuchungen im Mindestabstand von 12 Monaten
  • Erstattung der Leistung zwischen dem 2,5. Lebensjahr (30. Lebensmonat) und dem 6. Lebensjahr (72. Lebensmonat)

Ein von Karies befallener Kinderzahn erfordert eine zeitnahe Behandlung, bei der die Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung verschlossen wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt dabei folgende Leistungen ab:

Im Frontzahnbereich (Schneide- und Eckzähne) werden zahnfarbeneKunststofffüllungen verwendet.
Im Seitenzahnbereich erfolgt die Anwendung silberfarbener Amalgamfüllungen.
 

Für die Behandlung von Milchzähnen und bei Kindern unter 15 Jahren ist die Verwendung von Zahnamalgam nicht gestattet. In diesen Fällen kommen in der Regel Kunststoff oder Glasionomerzement zum Einsatz.

Es erfolgt keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung für:

Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, die besonderen ästhetischen Ansprüchengenügen sollen und Mehrkosten verursachen. Diese Kosten müssen von den Patienten selbst getragen werden.

Kinder können aufgrund von Unfällen oder Karies erhebliche Zahnlücken entwickeln, bei denen eine einfache Füllung nicht mehr ausreicht. In solchen Fällen sind Kronen erforderlich. Kinderkronen sind speziell gefertigte, silberne Stahlkronen für die Seitenzähne oder weiße Keramikkronen für die Frontzähne, die individuell angepasst werden müssen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dabei folgende Leistungen:

Die gleiche Erstattungsregelung wie bei Erwachsenen, wobei ein Festzuschuss von 50% für die reine Regelversorgung gewährt wird.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt jedoch nicht ab:

Kronen für Milchfrontzähne gelten als anspruchsvolle Behandlungstechniken, die oft bei wachen Kindern nicht durchführbar sind. Hier stellt sich die Frage nach einer Vollnarkose, bei der Eltern das Risiko-Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abwägen müssen. Narkoseleistungen werden nicht erstattet.
Moderne Behandlungsmethoden oder hochwertigere Materialien sind ebenfalls nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Zahnspangen für Kinder und Jugendliche stellen den bedeutendsten Bereich dar, in dem Eltern potenziell erhebliche Eigenbeteiligungen tragen müssen. Die Bewertung des Behandlungsbedarfs erfolgt anhand der Einstufung in Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) mit fünf Behandlungsgraden.
Die gesetzlichen Krankenkassen decken Leistungen für Behandlungen in den KIG 3, 4 und 5 ab, die mittlere bis schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen umfassen. Kosten für KIG 1 und 2, die leichte Fehlstellungen betreffen, werden von den Kassen nicht übernommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt beim Kieferorthopäden folgende Leistungen:

Basis- bzw. Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
Herausnehmbare Zahnspangen aus Kunststoff

Festsitzende Spangen mit Edelstahl-Brackets bis zum Ende des 17. Lebensjahres Eltern tragen anfänglich 20% der Kieferorthopädienrechnung selbst und erhalten diesen Eigenanteil erst nach erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse zurück. Es ist zu beachten, dass kieferorthopädische Maßnahmen in der Regel einen längerfristigen Charakter haben.

Keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt bei:

Einstufungen nach KIG 1 und 2
Kieferorthopädischen Mehrleistungen wie farblosen Bögen, Keramik- oder Kunststoffbrackets, Invisalign-Schienen, Innenliegenden Zahnspangen, Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbenen Brackets, selbstligierenden Brackets, elastischen Speziallegierungen bei den Bögen (Titan statt Stahl) und hochelastischen Drähten.
Schutzlacken für festsitzende Zahnspangen zur Kariesprävention, die häufigere professionelle Zahnreinigungen erforderlich machen.

Noch Fragen?

So Pflegen Sie richtig

1. Die richtige Mundhygiene:

2. Pflegen Sie Zahnersatz ordnungsgemäß:

3. Achten Sie auf zahngesunde Ernährung:

Fazit: Die frühe Zahnvorsorge hilft, die Zähne ihrer Kinder bis ins hohe Alter gesund zu erhalten.

FAQ

Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder
Eine Zahnzusatzkrankenversicherung ist eine zusätzliche Versicherung, die die Kosten für bestimmte Zahnbehandlungen übernimmt, die nicht von der regulären Krankenversicherung abgedeckt sind. Sie ist wichtig, da sie sicherstellt, dass du Zugang zu hochwertiger Zahnmedizin hast, ohne hohe out-of-pocket Kosten befürchten zu müssen.

Unsere Zahnzusatzversicherung deckt eine Vielzahl von Zahnbehandlungen ab, um sicherzustellen, dass du optimal geschützt bist. Hier sind die wichtigsten Leistungen im Detail:

1. Kieferorthopädische Behandlung: Falls eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, sei es bei Kindern oder Erwachsenen, werden die Kosten dafür von unserer Versicherung übernommen. Das umfasst sowohl die konsultativen Maßnahmen als auch die eigentliche Behandlung, wie beispielsweise die Anpassung von Zahnspangen oder Alignern.

2. Zahnfüllungen:
Wenn du Zahnfüllungen benötigst, sei es aufgrund von Karies oder anderen Zahnproblemen, deckt unsere Versicherung die Kosten für die entsprechenden Behandlungen ab. Das kann die Verwendung von Amalgam, Kunststoff oder anderen Materialien umfassen, die für die Füllung verwendet werden.

3. Zahnersatz:
Sollte Zahnersatz erforderlich sein, sei es in Form von Kronen, Brücken oder Prothesen, kannst du darauf vertrauen, dass unsere Versicherung die Kosten hierfür abdeckt. Wir möchten sicherstellen, dass du stets Zugang zu hochwertigem Zahnersatz hast, ohne dich über finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.

4. Individualprophylaxe:
Die Vorbeugung von Zahnproblemen ist ein wichtiger Aspekt der Mundgesundheit. Unsere Versicherung unterstützt dich bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, professionellen Zahnreinigungen und anderen prophylaktischen Maßnahmen, um deine Zähne und dein Zahnfleisch gesund zu erhalten.

5. Fissurenversiegelung:
Fissuren sind tiefe Grübchen und Rillen in den Zähnen, die anfällig für Karies sind. Die Fissurenversiegelung ist eine präventive Maßnahme, um diese Bereiche abzudichten und so das Risiko von Karies zu reduzieren. Unsere Versicherung deckt die Kosten für diese Behandlung ab, um deine Zahngesundheit langfristig zu schützen.

Mit unserer umfassenden Zahnzusatzversicherung kannst du beruhigt sein, dass eine Vielzahl von Zahnbehandlungen abgedeckt ist, damit du immer ein strahlendes Lächeln behalten kannst, ohne dich über hohe Kosten Gedanken machen zu müssen.

Ja, viele Zahnzusatz - krankenversicherungen haben eine Wartezeit, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese Wartezeiten variieren je nach Versicherungsanbieter und können für bestimmte Leistungen unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die genauen Wartezeiten zu verstehen.
Ja, in den meisten Fällen kannst du eine Zahnzusatzkrankenversicherung auch dann abschließen, wenn du bereits bestehende Zahnprobleme hast. Allerdings können Versicherungsanbieter Einschränkungen oder Ausschlüsse für bereits bestehende Bedingungen haben. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um zu verstehen, welche Leistungen für bereits bestehende Probleme abgedeckt sind.
Um die beste Zahnzusatzkrankenversicherung für deine Bedürfnisse zu finden, solltest du verschiedene Versicherungsangebote vergleichen. Achte dabei auf Leistungen, Prämien, Wartezeiten, Deckungssummen und Ausschlüsse. Es kann auch hilfreich sein, Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden zu lesen, um einen Eindruck von der Qualität des Versicherungsanbieters zu bekommen.

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